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Der DStV hat sich in einer Stellungnahme gegen eine Aufweichung der Regeln zur Geschäftsführung bei Berufsausübungsgesellschaften im Steuerberatungsgesetz ausgesprochen.
Mit Ablauf des 30.6.2022 endet die Übergangsfrist für die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister für alle GmbH, Unternehmergesellschaften (UG), Partnerschaften und Genossenschaften. Damit nimmt die Umstellung des Transparenzregisters in ein Vollregister einen weiteren wichtigen Schritt, nachdem die Übergangsfrist für Aktiengesellschaften (deutsche und europäische) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien bereits am 31.3.2022 abgelaufen ist.
Die Pfändungsfreigrenzen ändern sich zum 1. Juli 2022. Diese sind unterschiedlich hoch – je nach Arbeitslohn und Anzahl der Personen, für die Unterhaltspflicht besteht und Unterhalt geleistet wird.
Das BMF gibt einen Bericht zur Evaluation der geltenden Rechtslage der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, die inländische Einkünfte aus der Überlassung von Rechten erzielen, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind (sogenannte Registerfälle), bekannt.