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Bei rechtsfähigen privaten Stiftungen erfolgt keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. Das BMF hat hierzu infolge von BFH-Rechtsprechung Stellung bezogen.
Die Finanzverwaltung informiert darüber, dass die im Jahr 2023 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rund 1,52 Mrd. EUR geführt haben.
Seit der Gesetzesänderung zum 1.1.2024 hat der BFH bisher zwei Entscheidungen veröffentlicht, welche sich mit der Frage der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Leiharbeitnehmer auseinandersetzen. Ein weiteres Revisionsvefahren ist anhängig.